Beiträge

Beitragsordnung


Ergänzend zur Satzung gibt sich der Vorstand Tennisclub Weiß-Blau Hemer e. V. die nachfolgende Beitragsordnung:

§ 1 Allgemeines

1. Der Einzug von Beiträgen erfolgt bei Fälligkeit im Regelfall durch Lastschrift. Änderungen der Bankverbindung sind unverzüglich mitzuteilen. Zum Zeitpunkt der Fälligkeit von Forderungen hat jedes Mitglied für eine ausreichende Kontodeckung zu sorgen.

2. Werden Lastschriften durch das Verschulden des Mitgliedes nicht eingelöst, so hat das Mitglied eventuell anfallende Kosten zu ersetzen.

3. Ist ein Mitglied mit Beiträgen trotz Mahnung mit angemessener Frist und fruchtlosem Verstreichen dieser Frist in Verzug, kann der Vorstand das betreffende Mitglied vom Nutzungsrecht an den Sportanlagen und –einrichtungen oder von der Teilnahme an Veranstaltungen ausschließen und Hausverbote erteilen.

 

§ 2 Mitgliedsbeiträge

1.

 

Aufnahmegebühr

Jahresbeitrag

Kinder bis 13 Jahre 1. Kind

45,00 €

70,00 €

ab 2. Kind


60,00 €

Jugend 14 – 17 Jahre 1. Kind

75,00 €

110,00 €

ab 2. Kind


90,00 €

Erwachsene bis 21 Jahre

125,00 €

170,00 €

von 22 Jahre bis 27 Jahre

125,00 €

210,00 €

ab 28 Jahre

250,00 €

250,00 €

Auszubildende, Studenten, Wehrpflichtige

je nach Alter

125,00 €

Ehepaare pro Person

200,00 €

200,00 €

Passive Mitglieder

200,00 €

50,00 €

 

2. Neben dem Mitgliedsbeitrag wird von den Vollzahlern ab 28 Jahre und den Ehepaaren ein Betrag in Höhe von 25,00 € pro Saison für einen Verzehrgutschein erhoben.

3. Eine Aufnahmegebühr wird zur Zeit nicht erhoben.

Die Mitgliedsbeiträge sind zum 01.01. eines Jahres fällig. Die Mitgliedsbeiträge sind auch dann für das ganze Geschäftsjahr zu zahlen, wenn ein Mitglied während des laufenden Geschäftsjahres kündigt oder eintritt. Beim Eintritt wird der Mitgliedsbeitrag für das laufende Geschäftsjahr sofort fällig.


§ 3 Gäste

1. Gäste sind nach Maßgabe der Platz- und Spielordnung spielberechtigt.

2. Der Verein erhebt für eine Gästemarke pro Person eine Gebühr in Höhe von 5,00 €. Die Platzmiete pro Stunde beläuft sich auf 10,00 €.


§ 4 Saisongäste

1. Eine Saisonkarte kann in der Regel nur einmalig für die laufende Saison erworben werden. Wird bis zum 31.12. des Jahres nicht widersprochen, so wird der Saisongast im Folgejahr automatisch Mitglied. Die Saisonkarte ist nicht übertragbar. Ein Saisongast ist über den Verein nicht versichert.

2. Die Preise für Saisongäste betragen zur Zeit

  • volljährige Saisongäste 40,00 €
  • Ehepartner eines vollen Mitgliedes 30,00 €
  • Student 25,00 €
  • Jugendliche 20,00 €

 

§ 5 Tennishalle

1. Die Beiträge für die Tennishalle betragen zur Zeit

a. Wintersaison 01.10. bis 30.04.

  • 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr 12,00 €
  • 14.00 Uhr bis 22.00 Uhr 18,00 €

 

b. Sommersaison 01.05. bis 30.09 12,00 €

Wird die Winter- und Sommersaison durchgebucht, erhält das Mitglied auf die Stunden im Sommer eine Ermäßigung von 50 %.

c. Bei schlechter Witterung in der Sommersaison kann eine Regenmarke für 5,00 € erworben werden. Diese Vergünstigung gilt ausschließlich für Vereinsmitglieder.

2. Die Beiträge sind jeweils zu Beginn der jeweiligen Saison fällig. Sie werden für die Sommersaison jeweils im Mai und für die Wintersaison jeweils im Oktober belastet.

 

§ 6 Inkrafttreten

Die Änderung der Beitragsordnung tritt am 14.06.2007 in Kraft.

gez. der Vorstand