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a. Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche sind grundsätzlich nur bis 17.00 Uhr spielberechtigt. Sind die Plätze nicht belegt, besteht auch darüber hinaus Spielberechtigung.
b. Gäste
Gäste dürfen nur bei nicht ausgelasteter Platzanlage spielen.
Das Einhängen von Marken bei Spielen mit Gastbeteiligung darf deshalb auch erst zu Beginn der Stunde und nicht im vorhinein erfolgen.
Das gastgebende Mitglied verpflichtet sich, eine entsprechende Eintragung in die Gästeliste vorzunehmen. Datum und Spielzeit sind ebenso wie der Name des Gastes zu vermerken. Für die Belegung werden dem Vereinsmitglied 5,00 € pro Stunde belastet, sofern der Gast den Beitrag nicht sofort entrichtet.
Passive Mitglieder sind nicht berechtigt, eine Gästemarke zu erwerben. Ehemalige Vereinsmitglieder sind als Gast grundsätzlich nicht spielberechtigt.
Auf Antrag wird in Ausnahmefällen durch den Vorstand eine Genehmigung erteilt, falls das ehemalige Vereinsmitglied aus dem Märkischen Kreis verzogen ist.
c. Mannschaftsspieler
Mannschaftsspieler sind während des eigenen Mannschaftstrainings auf anderen Plätzen nicht spielberechtigt.
Während der gesamten Sommersaison steht den Mannschaften der ihnen zugeteilte Trainingsplatz zur Verfügung. Ist der Trainingsplatz allerdings 10 Minuten nach Spielzeitbeginn nicht durch mindestens zwei Mannschaftsspieler belegt, kann er bis zur nächsten Spielzeit auch von anderen Mitglieder genutzt werden.
Bei unbespielbaren Trainingsplätzen (z. B. nach Regenschauern oder bei Mannschaftsspielen) kann das Training für die vollständige Trainingszeit auf andere freie Plätze verlegt werden.
a. Jedes aktive Vereinsmitglied erhält eine Marke zum Einhängen.
b. Das Einhängen hat vollständig (Einzel: zwei Marken, Doppel: vier Marken) vor Spielbeginn zu erfolgen.
Die Belegung darf nicht früher als zwei Stunden vor Spielbeginn erfolgen.
Der Platzanspruch entfällt nach 10 Minuten Verspätung.
Ist der Platz bei Eintreffen auf der Anlage frei, darf darauf grundsätzlich sofort gespielt werden. Allerdings ist es erst dann erlaubt, sich für die Folgestunde einzuhängen, wenn die laufende Spielstunde über die Hälfte verstrichen ist.
c. Das Weiterhängen von Spielermarken auf die direkt nachfolgende Spielzeit des gleichen Platzes oder einen anderen Platz ist erst nach Ablauf der belegten Spielzeit erlaubt.
d. Nach Spielende ist die Marke zurückzuhängen.
a. In der Halle (Teppichboden) darf nur mit entsprechenden Hallenschuhen mit glatter Sohle gespielt werden.
b. Nach Beendigung der Stunde ist das Licht zu löschen.
c. Die Nutzung des Platzes für Einzelstunden setzt den vorherigen Erwerb einer Berechtigungsmarke voraus. Diese dient der Reservierung des Platzes neben der Halleneingangstür (innen). Wer die Halle nutzt, ohne eine Reservierung vorgenommen zu haben, kann durch Beschluß des Vorstandes von der weiteren Anmietung ausgeschlossen werden.
Die Änderung der Platz- und Spielordnung tritt am 14.06.2007 in Kraft.
gez. der Vorstand