Vorstand des TC-Weiss-Blau Hemer e. V. 2010/2011

Name, Vorname Funktion Anschrift Tel. privat Tel. dienstlich Mobil

Dröge, Rainer

Vorsitz

Am Hangstein 30
58644 Iserlohn

02374/14714

02371/41876

0178/2061683

Stirnberg, Frank

Geschäftsführer

Schulstr. 4a
58636 Iserlohn

02371/61505

02371/79000

0175/2229485

Alberts, Torsten Kassenwart Auf der Schledde 26
58675 Hemer
02372/915320    
Philipp Schmidt Sportwart Hülsenbuschweg 14a
58636 Iserlohn
02371/32197   0160/91565769
Cedric Kleymann Jugendwart Von-Behring-Str. 28
58675 Hemer
02372/75282   0177/4914719

Augustin, Ralf

Platzanlage

Märkische Str. 171
58675 Hemer

02372/3864

   

Störing, Gabriele

Clubhaus/
Veranstaltungen

 

02372/63270

 

0174/8545526

Burris-Hoeborn, Heinz-Wilhelm

Halle/Platz

Auf dem Hoeborn 1
58675 Hemer

02372/2103

 

0171/4126801

 

Geschäftsordnung

Ergänzend zur Satzung gibt sich der Vorstand des Tennisclub Weiß-Blau Hemer e. V. die nachfolgende Geschäftsordnung:

§ 1 Einberufung und Beschlußfähigkeit

1. Vorstandssitzungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch den Geschäftsführer als Sitzungsleiter einberufen. Eine Vorstandssitzung muß einberufen werden, wenn dieses von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern gefordert wird.

2. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte aller Vorstandsmitglieder anwesend sind oder die abwesenden Vorstandsmitglieder der Beschlußfähigkeit zustimmen. Bei Beschlußunfähigkeit kann frühestens zum übernächsten Tag eine zweite Sitzung mit derselben Tagesordnung einberufen werden, die dann ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Vorstandsmitglieder beschlußfähig ist. In der Einladung zu der zweiten Sitzung ist auf diese besondere Beschlußfähigkeit hinzuweisen.

§ 2 Sitzungsleitung

1. Die Sitzungen des Vorstands werden durch den Vorsitzenden geleitet.

2. Der Sitzungsleiter kann für einzelne Tagesordnungspunkte die Sitzungsleitung auf ein anderes Vorstandsmitglied übertragen.

§ 3 Sitzungsform

1. Die Sitzungen des Vorstands sind nicht öffentlich.

2. Auf Einladung des Vorsitzenden können an Sitzungen bei Bedarf Mitglieder anderer Organe oder von Ausschüssen beratend teilnehmen.

§ 4 Anträge und Berichte

1. Anträge an den Vorstand können nur von Vorstandsmitgliedern eingebracht werden.

2. Mindestens zweimal im Jahr sind Berichte aus den jeweiligen Geschäftsbereichen zum Gegenstand der Vorstandssitzungen zu machen.

3. Die Berichte sind in Ihren Grundaussagen schriftlich festzulegen und dem Sitzungsprotokoll als Anlage beizufügen.

4. Den Vorstandsmitgliedern ist auf rechtzeitiges Verlangen in jeder Sitzung, in Einzelfällen auch außerhalb einer Sitzung, Einblick in die für die einzelnen Ressorts geführten Unterlagen zu gewähren.

§ 5 Abstimmungen

1. Stimmberechtigt im Vorstand sind die erschienenen Mitglieder des Vorstands. Eine Übertragung des Stimmrechts ist ausgeschlossen.

2. Nimmt ein Mitglied des Vorstands bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds vorübergehend mehrere Aufgabenbereiche wahr, kommt ihm bei Abstimmungen lediglich eine Stimme zu.

3. Der Vorstand faßt die Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen.

4. Abstimmungen im Vorstand erfolgen offen durch Handzeichen. Geheim ist abzustimmen, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder dies beantragen.

5. Bei Abstimmungen gibt die Stimme des Sitzungsleiters bei Stimmengleichheit den Ausschlag.

§ 6 Protokoll

1. Über den wesentlichen Inhalt der Sitzungen sowie über die gefaßten Beschlüsse ist ein Protokoll zu führen, das vom Vorsitzenden zu genehmigen und jedem Vorstandsmitglied auszuhändigen ist.

§ 7 Vertretung des Vorsitzenden

1. Soweit der Vorsitzende rechtlich oder tatsächlich an der Wahrnehmung der vorstehenden Aufgaben verhindert ist, wird er durch den Geschäftsführer vertreten.

§ 8 Inkrafttreten

1. Die Geschäftsordnung tritt am 01.03.2006 in Kraft.