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| Name, Vorname | Funktion | Anschrift | Tel. privat | Tel. dienstlich | Mobil |
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Dröge, Rainer |
Vorsitz |
Am Hangstein 30 |
02374/14714 |
02371/41876 |
0178/2061683 |
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Stirnberg, Frank |
Geschäftsführer |
Schulstr. 4a |
02371/61505 |
02371/79000 |
0175/2229485 |
| Alberts, Torsten | Kassenwart | Auf der Schledde 26 58675 Hemer |
02372/915320 | ||
| Philipp Schmidt | Sportwart | Hülsenbuschweg 14a 58636 Iserlohn |
02371/32197 | 0160/91565769 | |
| Cedric Kleymann | Jugendwart | Von-Behring-Str. 28 58675 Hemer |
02372/75282 | 0177/4914719 | |
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Augustin, Ralf |
Platzanlage |
Märkische Str. 171 |
02372/3864 |
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Störing, Gabriele |
Clubhaus/ |
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02372/63270 |
0174/8545526 |
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Burris-Hoeborn, Heinz-Wilhelm |
Halle/Platz |
Auf dem Hoeborn 1 |
02372/2103 |
0171/4126801 |
Ergänzend zur Satzung gibt sich der Vorstand des Tennisclub Weiß-Blau Hemer e. V. die nachfolgende Geschäftsordnung:
1. Vorstandssitzungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch den Geschäftsführer als Sitzungsleiter einberufen. Eine Vorstandssitzung muß einberufen werden, wenn dieses von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern gefordert wird.
2. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte aller Vorstandsmitglieder anwesend sind oder die abwesenden Vorstandsmitglieder der Beschlußfähigkeit zustimmen. Bei Beschlußunfähigkeit kann frühestens zum übernächsten Tag eine zweite Sitzung mit derselben Tagesordnung einberufen werden, die dann ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Vorstandsmitglieder beschlußfähig ist. In der Einladung zu der zweiten Sitzung ist auf diese besondere Beschlußfähigkeit hinzuweisen.
1. Die Sitzungen des Vorstands werden durch den Vorsitzenden geleitet.
2. Der Sitzungsleiter kann für einzelne Tagesordnungspunkte die Sitzungsleitung auf ein anderes Vorstandsmitglied übertragen.
1. Die Sitzungen des Vorstands sind nicht öffentlich.
2. Auf Einladung des Vorsitzenden können an Sitzungen bei Bedarf Mitglieder anderer Organe oder von Ausschüssen beratend teilnehmen.
1. Anträge an den Vorstand können nur von Vorstandsmitgliedern eingebracht werden.
2. Mindestens zweimal im Jahr sind Berichte aus den jeweiligen Geschäftsbereichen zum Gegenstand der Vorstandssitzungen zu machen.
3. Die Berichte sind in Ihren Grundaussagen schriftlich festzulegen und dem Sitzungsprotokoll als Anlage beizufügen.
4. Den Vorstandsmitgliedern ist auf rechtzeitiges Verlangen in jeder Sitzung, in Einzelfällen auch außerhalb einer Sitzung, Einblick in die für die einzelnen Ressorts geführten Unterlagen zu gewähren.
1. Stimmberechtigt im Vorstand sind die erschienenen Mitglieder des Vorstands. Eine Übertragung des Stimmrechts ist ausgeschlossen.
2. Nimmt ein Mitglied des Vorstands bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds vorübergehend mehrere Aufgabenbereiche wahr, kommt ihm bei Abstimmungen lediglich eine Stimme zu.
3. Der Vorstand faßt die Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen.
4. Abstimmungen im Vorstand erfolgen offen durch Handzeichen. Geheim ist abzustimmen, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder dies beantragen.
5. Bei Abstimmungen gibt die Stimme des Sitzungsleiters bei Stimmengleichheit den Ausschlag.
1. Über den wesentlichen Inhalt der Sitzungen sowie über die gefaßten Beschlüsse ist ein Protokoll zu führen, das vom Vorsitzenden zu genehmigen und jedem Vorstandsmitglied auszuhändigen ist.
1. Soweit der Vorsitzende rechtlich oder tatsächlich an der Wahrnehmung der vorstehenden Aufgaben verhindert ist, wird er durch den Geschäftsführer vertreten.
1. Die Geschäftsordnung tritt am 01.03.2006 in Kraft.